Was bedeutet das?
Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen. Die Kosten der Behandlung müssen Sie vorerst selbst tragen.
Die Kostenrückerstattung seitens der Krankenkassen ist sehr unterschiedlich und beträgt im Regelfall bis zu 80% jener Leistung, die ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die Behandlung erhalten hätte.
Bitte beachten Sie, dass viele komplementärmedizinische Behandlungen wie z. B. Osteopathie, Laser, Akupunktur und Hypnose keine kassenärztlichen Leistungen sind. Ausführliche fachärztliche Diagnostik wird jedoch von den meisten Zusatzversicherungen zur Gänze übernommen.